Hagen/EN-Südkreis Mit einem vorausschauenden Konzept hat der Westdeutsche Volleyball-Verband (WVV) seine Mitgliedervereine gleichermaßen überrascht wie erfreut und vor allem deutlich gemacht, dass die Spielzeit 2021/22 unter keinen Umständen kampflos an die aktuell herrschenden pandemischen Umstände verloren gegeben werden soll.
Saisonstart im Oktober
Die erste deutliche Veränderung betrifft den Start der Spielzeit, der ansonsten immer rund um den 20. September erfolgte. In einer Saison 2021/22 wird dieser auf Mitte bzw. vermutlich sogar Ende Oktober terminiert, wodurch sich der Verbandsspielausschuss erhofft, dass die Vereine nach den Sommerferien ausreichend Zeit hätten, dass wieder in der Halle trainiert, notwendige Präsenz-Schiedsrichterlehrgänge angeboten und angepasste Hygienekonzepte gemäß den Vorgaben der einzelnen Kommunen entwickelt werden könnten. Diese Veränderungen im Zeitplan, die eher organisatorischer Natur sind, führen aber zu einer extremen Verschiebung in der Ligaorganisation, denn keine Liga von der Oberliga abwärts wird mehr als neun Mannschaften umfassen, angestrebt wird sogar eine Ligastärke von acht Teams.
Doch das ist nicht alles, denn die Spielansetzung an sich gleicht einer kleinen Revolution: So sieht der Entwurf des VSA vor, die Anzahl der Spieltage in dieser Saison auf zwölf bis 14 zu reduzieren, was dadurch erreicht wird, dass von der Landesliga abwärts ein Spieltag mit drei Mannschaften und zwei Spielen durchgeführt wird und nicht mehr wie bisher mit vier Mannschaften und zwei Spielen. Das führt dazu, dass nach diesem Modell die Heimmannschaft an einem Tag zwei Partien zu bestreiten hat.
Relegationsspiele entfallen
Mit der Veränderung der Staffelgröße und dem jeweiligen Spieltagsmodus werden die Auf- und Abstiegsregeln modifiziert. So gibt es in (den seltenen) Neuner-Staffeln drei Direktabsteiger, in Achter- oder Siebener-Staffeln deren zwei. Die Relegationsspiele entfallen sowohl im Tabellenkeller als auch an der Spitze einer Staffel, nur der jeweilige Meister steigt auf.
Unterm Strich stecken in dieser Vorlage des VSA also nicht nur ein paar kleinere Schönheitsoperationen sondern ein chirurgischer Eingriff im großen Stil. Deshalb wurde auch die Meldefrist nicht nur deutlich nach hinten verlegt (Meldebeginn ist der 1. Juni), sondern auch deutlich verlängert (bis zum 30. Juni), zudem werden in den unteren Ligen Meldungen zunächst als „Kann-Meldungen“ behandelt, womit spätere Ab- und Nachmeldungen problemlos möglich gemacht werden sollen.
Quelle WAZ-Gruppe WP/WR: Printausgabe vom 06.05.2021
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