Beachvolleyball: Start der Beachserie zunächst auf den 02.06.2020 verschoben?

Westdeutsche der WU-15 abgesagt

Die „Beacher & Beacherinnen"  in NRW stehen in den Startlöchern und sind bereit in die Wettkämpfe zu gehen. So auch die 5 Beach-Teams von Rote Erde Schwelm.

Aber es herrscht allgemeine Verunsicherung in der Beachszene in Bezug auf, was für eine Sportart ist Beachvolleyball hinsichtlich des Körperkontaktes? Handelt es sich um eine kontaktlose Sportart, eine nicht-kontaktlose Sportart oder eine Kontakt-Sportart?

Ausschließen können wir wohl, dass es sich um einen Kontaktsport handelt, denn es finden keinerlei Zweikämpfe oder dergleichen statt. Anscheinend hängt Beachvolleyball irgendwo zwischen den anderen beiden Alternativen. Selbst der Verband ist verunsichert und prüft derzeit die Sachlage.

Wichtig ist die Mahnung des Verbandes und der Behörden, dass die Gesundheit absoluten Vorrang hat.

Auch wenn es vielen schwer fallen mag, aber es sind nun einmal harte Zeiten, wo es vor allem gilt geduldig zu sein.

 

Im Rahmen der Unsicherheit und der Hygiene-Verordnung sind einige Turniere bereits abgesagt worden, so auch die Westdeutsche Meisterschaft der WU-15. Ein Modus in diesem Wettbewerb ist das Quattro-Spiel, der 4 versus 4 Variante im Beachvolleyball. Bei diesem Spiel ist das Einhalten des Mindestabstands nicht möglich.

Schade, aber verständlich unter den gegebenen Umständen!

 

Der Verband informiert auf seiner Beachseite: https://www.beachvolleyball.nrw/news#!

„Alle Beachvolleyball-Turniere des WVV sind bis zum 02. Juni 2020 abgesagt. Abhängig von der Entscheidung des Landes NRW und den erwarteten Mitteilungen des Landessportbundes NRW möchten wir aber gerne im Juni wieder Turniere durchführen. Grundsätzlich erlaubt scheint das Training 2:2 sowie Wettkämpfe nach der aktuellen CoronaSchVO vom 27.05.2020. Zuvor bedarf es aber eines genehmigten Hygiene- und

Infektionsschutzkonzeptes, das den unteren Gesundheitsbehörden und ggf. auch den örtlichen Ordnungsbehörden nach § 2b CoronaSchVO vorzulegen ist. Habt noch ein wenig Geduld mit eurem Verband und euren Ausrichtern. Zur Nutzung von Beachvolleyballanlagen im Freien sind hier weitere Erläuterungen zu finden“: https://www.volleyball.nrw/fileadmin/user_upload/Corona_28052020_-_WVV.pdfAlle Beachvolleyball-Turniere des WVV sind bis zum 02. Juni 2020
abgesagt. Abhängig von der Entscheidung des Landes NRW und den
erwarteten Mitteilungen des Landessportbundes NRW möchten wir aber gerne im Juni wieder Turniere durchführen. Grundsätzlich erlaubt scheint das Training 2:2 sowie Wettkämpfe nach der aktuellen CoronaSchVO vom 27.05.2020. Zuvor bedarf es aber eines genehmigten Hygiene- und
Infektionsschutzkonzeptes, das den unteren Gesundheitsbehörden und ggf. auch den örtlichen Ordnungsbehörden nach § 2b CoronaSchVO vorzulegen ist. Habt noch ein wenig Geduld mit eurem Verband und euren Ausrichtern. Zur Nutzung von Beachvolleyballanlagen im Freien sind hier weitere Erläuterungen zu finden: www.volleyball.nrw/fileadmin/user_upload/Corona_28052020_-_WVV.pdfAlle Beachvolleyball-Turniere des WVV sind bis zum 02. Juni 2020
abgesagt. Abhängig von der Entscheidung des Landes NRW und den
erwarteten Mitteilungen des Landessportbundes NRW möchten wir aber gerne im Juni wieder Turniere durchführen. Grundsätzlich erlaubt scheint das Training 2:2 sowie Wettkämpfe nach der aktuellen CoronaSchVO vom 27.05.2020. Zuvor bedarf es aber eines genehmigten Hygiene- und
Infektionsschutzkonzeptes, das den unteren Gesundheitsbehörden und ggf. auch den örtlichen Ordnungsbehörden nach § 2b CoronaSchVO vorzulegen ist. Habt noch ein wenig Geduld mit eurem Verband und euren Ausrichtern. Zur Nutzung von Beachvolleyballanlagen im Freien sind hier weitere Erläuterungen zu finden: www.volleyball.nrw/fileadmin/user_upload/Corona_28052020_-_WVV.pdfAlle Beachvolleyball-Turniere des WVV sind bis zum 02. Juni 2020
abgesagt. Abhängig von der Entscheidung des Landes NRW und den
erwarteten Mitteilungen des Landessportbundes NRW möchten wir aber gerne im Juni wieder Turniere durchführen. Grundsätzlich erlaubt scheint das Training 2:2 sowie Wettkämpfe nach der aktuellen CoronaSchVO vom 27.05.2020. Zuvor bedarf es aber eines genehmigten Hygiene- und
Infektionsschutzkonzeptes, das den unteren Gesundheitsbehörden und ggf. auch den örtlichen Ordnungsbehörden nach § 2b CoronaSchVO vorzulegen ist. Habt noch ein wenig Geduld mit eurem Verband und euren Ausrichtern. Zur Nutzung von Beachvolleyballanlagen im Freien sind hier weitere Erläuterungen zu finden: https://www.volleyball.nrw/fileadmin/user_upload/Corona_28052020_-_WVV.pdf